Hinweisgeberschutzgesetz

Verstoß melden

Über dieses Hinweisgebersystem können Verstöße an das Bundesamt für Justiz gemeldet werden.

Sie haben ein Ereignis beobachtet, das sie melden möchten? Hier haben sie die Möglichkeit, ihren Hinweis vertraulich und anonym zu übermitteln.

Sie können alle Verstöße melden, die von Mitarbeitern unseres Unternehmens im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit begangen wurden.

Verstöße können alle Gesetzesverletzungen oder Verletzungen interner Vorschriften sein.

Wir verpflichten uns, Hinweisgeber zu schützen. Wir dulden keinen Druck auf Hinweisgeber oder deren Diskriminierung. Im Gegenzug gilt für die betroffene Person die Unschuldsvermutung, solange sie nicht wegen eines Verstoßes verurteilt worden ist.

Um sich zu informieren, können sie das Hinweisgeberschutzgesetz hier einsehen.

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